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Odoo E-Rechnung: Was ab 2027 gilt und wie Ihr Betrieb vorbereitet ist

Die E-Rechnungspflicht kommt stufenweise. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon heute, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. Hier lesen Sie, welche Fristen gelten, was XRechnung und ZUGFeRD unterscheidet und wie sich das in Odoo Community Edition umsetzen lässt.

Stand: 27.09.2026 · KeDo Solutions GmbH, Meschede

Kurz beantwortet

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Unternehmen, deren Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug, weiter Papier- oder PDF-Rechnungen an andere Unternehmen stellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht im inländischen B2B-Verkehr grundsätzlich für alle. Zulässig sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, beide auf Basis der Norm EN 16931.

Was als E-Rechnung gilt

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet seit 2025 zwischen der E-Rechnung und der sonstigen Rechnung. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung, die »in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht«. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, also der Normenreihe EN 16931, oder zwischen den Parteien vereinbart sein und die vollständige Extraktion der Pflichtangaben erlauben.

Für die Praxis heißt das: Ein PDF, das Sie aus Ihrem System drucken und per E-Mail versenden, ist keine E-Rechnung. Es ist eine sonstige Rechnung, auch wenn es elektronisch verschickt wird. Entscheidend ist der maschinenlesbare Datensatz, der in der Regel als XML vorliegt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln in zwei Schreiben konkretisiert: vom 15. Oktober 2024 und vom 15. Oktober 2025. Das zweite Schreiben ändert und ergänzt das erste, unter anderem zu Formatfehlern, Geschäftsregelfehlern und hybriden Formaten.

Hinweis: Dieser Ratgeber fasst öffentlich zugängliche Aussagen des BMF und des Gesetzes zusammen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Wie die Regeln auf Ihren Betrieb anzuwenden sind, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Zeitleiste: E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028

Die Pflicht wird nicht an einem Stichtag scharfgeschaltet. Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 38 UStG Übergangsregeln vor, die sich nach dem Zeitpunkt des Umsatzes und bei 2027 nach dem Vorjahresumsatz richten.

Übergangsregeln für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B)
ZeitraumEmpfangAusstellung
Seit 1.1.2025 Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Für Umsätze in 2025 und 2026 sind weiterhin Papierrechnungen zulässig, andere elektronische Formate (z. B. PDF) mit Zustimmung des Empfängers.
1.1.2027 bis 31.12.2027 Wie bisher. Papier oder andere elektronische Formate nur noch, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) des ausstellenden Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug. Bestehende EDI-Verfahren bleiben für alle bis Ende 2027 zulässig.
Ab 1.1.2028 Wie bisher. E-Rechnung ist im inländischen B2B-Verkehr grundsätzlich Pflicht. Die Übergangsregeln, auch für EDI, laufen aus.

Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht bleiben laut BMF unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV) und Fahrausweise. Rechnungen an Privatkunden sind ebenfalls nicht betroffen, weil die Pflicht nur für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen gilt.

Für produzierende Betriebe mit einem Gesamtumsatz über 800.000 Euro ist damit 2027 das maßgebliche Jahr. Wer im Jahr 2026 über dieser Grenze liegt, stellt Rechnungen für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 an Geschäftskunden als E-Rechnung aus, sofern keine EDI-Übergangsregel greift.

XRechnung, ZUGFeRD, EDI: die Formate im Vergleich

Welches zulässige Format Sie verwenden, ist nach Auffassung des BMF eine zivilrechtliche Frage zwischen den Vertragsparteien. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet.

E-Rechnungsformate nach BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FormatWas es istWorauf Sie achten sollten
XRechnung Rein strukturiertes XML-Format, in Deutschland auf Grundlage der EN 16931 entwickelt. Ohne Visualisierungsanwendung für Menschen kaum lesbar. Entspricht nach BMF der EN 16931. Die Pflichtangaben liegen im Kern-Datenmodell; Erweiterungen (Extensions) sind für Branchenanforderungen vorgesehen.
ZUGFeRD Hybrides Format: ein menschenlesbarer Teil (PDF) und ein strukturierter Datenteil (XML) in einer Datei. Zulässig ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Maßgeblich ist der strukturierte Teil; bei Abweichungen gehen dessen Daten dem Bildteil vor.
EDI / vereinbartes Format Zwischen Aussteller und Empfänger vereinbarte strukturierte Formate, etwa im elektronischen Datenaustausch mit Großkunden. Bis Ende 2027 per Übergangsregel zulässig. Danach nur, wenn die Pflichtangaben richtig und vollständig in ein EN-16931-konformes Format extrahiert werden können.

Wichtig ist das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 auch bei fehlerhaften Dateien: Eine Datei mit Formatfehlern gilt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Davon unterscheidet das BMF Geschäftsregelfehler, also Verstöße gegen logische Prüfregeln innerhalb des Formats. Ob eine Datei die Anforderungen erfüllt, lässt sich mit einer geeigneten Validierungsanwendung prüfen. Testen Sie Ihre Rechnungsausgabe deshalb nicht nur optisch, sondern technisch.

Übermittlung: E-Mail, Portal oder Peppol?

Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Nach den FAQ des BMF genügt für den Empfang bereits ein E-Mail-Postfach; ein gesondertes Postfach nur für E-Rechnungen ist nicht erforderlich. Möglich sind ebenso Kundenportale, Schnittstellen oder Netzwerke wie Peppol, über das E-Rechnungen zwischen angeschlossenen Teilnehmern ausgetauscht werden.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ihren Kunden und Lieferanten ab. Wer viele Eingangsrechnungen erhält, profitiert davon, wenn die XML-Daten ohne Abtippen im ERP landen. Wer an Kunden liefert, die Rechnungen über ein Netzwerk erwarten, braucht die entsprechende Anbindung. Eine Pflicht zu Peppol ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz nicht.

Für die Aufbewahrung gilt: Bei einer E-Rechnung ist zumindest der strukturierte Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Hier greifen die GoBD, die wir im Ratgeber DATEV und GoBD mit Odoo behandeln.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb bereit für 2027?

Die folgenden Punkte helfen bei der Bestandsaufnahme. Sie sind keine abschließende Prüfung, zeigen aber, wo in den meisten Betrieben Arbeit liegt.

  1. Umsatzgrenze klären: Lag oder liegt Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im Jahr 2026 über 800.000 Euro? Stimmen Sie das mit Ihrer Steuerberatung ab.
  2. Empfangsweg festlegen: Über welches Postfach, Portal oder Netzwerk gehen E-Rechnungen ein, und wer ist dafür zuständig?
  3. Eingangsrechnungen lesbar machen: Kann Ihr System XRechnung und ZUGFeRD einlesen und anzeigen, oder landen XML-Anhänge ungeöffnet im Postfach?
  4. Ausgangsformat wählen: Welches Format erwarten Ihre wichtigsten Geschäftskunden? Gibt es Kunden mit eigenen Vorgaben oder EDI?
  5. Stammdaten prüfen: Sind Kundenanschriften, Umsatzsteuer-IDs, Leitweg- oder Käuferreferenzen und Zahlungsbedingungen vollständig gepflegt?
  6. Pflichtangaben abbilden: Liefern Ihre Rechnungen alle Angaben nach § 14 UStG strukturiert, nicht nur im Fließtext?
  7. Validieren: Prüfen Sie Testrechnungen mit einer Validierungsanwendung, bevor Sie sie an Kunden senden.
  8. Aufbewahrung sicherstellen: Wird der strukturierte Teil unverändert und GoBD-konform archiviert?
  9. Buchhaltung anbinden: Kommen Rechnungsdaten sauber in Ihre Finanzbuchhaltung oder zu Ihrer Steuerberatung, etwa per DATEV-Export?
  10. Abläufe anpassen: Wer prüft und gibt Eingangsrechnungen frei, wenn kein Papier mehr über den Tisch geht?

Wie KeDo die E-Rechnung in Odoo umsetzt

Odoo ist ein international ausgerichtetes ERP. Was die Community Edition in einem bestimmten Release ab Werk für deutsche Anforderungen mitbringt, hängt von Version und Lokalisierung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. Wir verlassen uns dafür nicht auf den Standard, sondern decken die deutschen Formate über eigene Module aus unserer Modulbibliothek ab:

Diese Bausteine greifen ineinander: Die Rechnung entsteht aus dem Auftrag, der Datensatz wird festgeschrieben und die Buchung geht an DATEV, ohne dass Daten in mehreren Systemen gepflegt werden. Welche Module Ihr Betrieb tatsächlich braucht und wie Ihre Rechnungsprozesse heute laufen, klären wir in einer Prozessaufnahme. Was fehlt, entwickeln wir dazu.

Da wir mit der Odoo Community Edition arbeiten, fallen dabei keine klassischen Odoo-Lizenzkosten pro Benutzer an. Was die Community Edition von der Enterprise-Version unterscheidet, lesen Sie im Vergleich Odoo Community vs. Enterprise. Mit welchen Kostenarten Sie bei einer Einführung rechnen sollten, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Odoo-Einführung?

Rechnungsprozess vor 2027 prüfen lassen

Sie wollen wissen, wie Ihr Rechnungsein- und -ausgang heute läuft und was bis 2027 fehlt? Wir nehmen Ihre Prozesse auf und zeigen, wie sich die E-Rechnung in Odoo in Ihre Abläufe einfügt.

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Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen schon jetzt E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer. Nach den FAQ des BMF genügt dafür bereits ein E-Mail-Postfach. Damit Sie die Daten auch verarbeiten können, sollte Ihr System XRechnung und ZUGFeRD lesen können.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für den Rechnungsausgang?

Für Umsätze ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im Vorjahr über 800.000 Euro lag; sonst ab dem 1. Januar 2028. Bestehende EDI-Verfahren sind bis Ende 2027 übergangsweise zulässig. Für Umsätze in 2025 und 2026 dürfen alle Unternehmen noch sonstige Rechnungen ausstellen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein, ein reines PDF ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung braucht einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz. ZUGFeRD verbindet beides: ein PDF mit eingebettetem XML. Maßgeblich ist dabei der XML-Teil.

XRechnung oder ZUGFeRD – welches Format sollte ich nutzen?

Beide Formate sind zulässig; welches Sie nutzen, vereinbaren Sie mit Ihrem Geschäftspartner. XRechnung ist rein strukturiert, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ist hybrid und für Menschen direkt lesbar. Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen nicht. In der Praxis sollte ein ERP beide Formate beherrschen.

Brauche ich für die E-Rechnung einen Peppol-Zugang?

Nein, das Gesetz schreibt keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. E-Rechnungen können per E-Mail, Portal, Schnittstelle oder Netzwerk wie Peppol übermittelt werden. Eine Peppol-Anbindung ist sinnvoll, wenn Ihre Kunden oder Lieferanten diesen Weg nutzen.

Kann Odoo Community Edition E-Rechnungen erstellen?

Ja. Odoo 18 Community enthält bereits eine XRechnung-Ausgabe (Modul account_edi_ubl_cii). KeDo deckt XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931 sowie die Peppol-Anbindung über eigene Module ab und verbindet sie mit GoBD-Festschreibung und DATEV-Export.

Quellen

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